Angebote |
Waffe
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zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich
31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden
- der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen
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Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten
sind nicht zugelassen
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Munition
- handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen
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Scheiben
- Breite des Ringes 10: 50 mm
- Breite der Ringe 1–9: jeweils 25 mm
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Entfernung
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Anschlag
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Programme
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40 Schuss bestehend aus
- 2 Serien liegend à 10 Schuss und
- 2 Serien stehend à 10 Schuss
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